Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992
Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976
Änderung der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976
Änderung des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996
Änderung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018
NÖ-Pensionsanpassungsverordnung 2021
Brückeninspektionsarbeiten durch die Brückenmeisterei Neunkirchen
Zeitraum vom 17.05.2021 bis 30.09.2021
Auf oder neben der Landesstraße B27 Höllental Straße im Bereich von km 7,780 bis 7,825 im Gemeindegebiet von Schwarzau im Gebirge .
- "Geschwindigkeitsbeschränkung" (§ 52 lit a Z 10a StVO 1960) auf 30 km/h von 25 m vor bis 25 m nach der jeweiligen Arbeitsstelle während der tatsächlichen Arbeitszeit oder bei Schotterfahrbahn oder bei Splittfahrbahn oder bei Niveauunterschieden von mehr als 2 cm oder bei einer Restfahrbahnbreite von weniger als 6 m (bei 2 Fahrstreifen) oder bei einer Fahrstreifenbreite von weniger als 3m (bei einem Fahrstreifen
- "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung" (§ 52 lit a Z 10b StVO 1960) jeweils 25 m nach der Arbeitsstelle
- "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" (§ 52 lit b Z 15 StVO 1960) mit dem Zusatz "Fußgänger" in Richtung gegeüberliegende Gehsteig/Gehweg/Straßenrand
- Aus Anlass der Arbeiten sind sämtliche Maßnahmen zur Leitung des Verkehrs gemäß RVS 05.05.41 und 05.05.44 dargestellten Art und Weise zu treffen und bis zur Beendigung der Arbeiten aufrecht zu erhalten.