VOLKSBEGEHREN - UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNGEN
UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNGEN können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder via Internet getätigt werden
Die oder der Unterstützungswillige muss zum Nationalrat wahlberechtigt sein (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Unterstützung, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und darf nicht bereits eine Unterstützungserklärung für das gegenständliche Volksbegehren abgegeben haben. Liegt bereits eine Unterstützungserklärung vor, so wird eine weitere Unterstützung durch die Datenanwendung des Zentralen Wählerregisters automatisch verhindert.
Eine Auflistung über aktuelle Unterstützungserklärungen finden Sie auf der Hompage des Bundesministerium für Inneres