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Standesamtliche Trauung

Haben sie sich entschlossen zu heiraten, müssen sie sich bei ihrem zuständigen Standesamt (jenes Standesamt, das für den Wohnsitz und Aufenthalt örtlich zuständig ist) zur Eheschließung anmelden und das "Aufgebot" (Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit) bestellen. Diese Niederschrift wird bei der Anmeldung erstellt und kann der Standesbeamtin/dem Standesbeamten gegenüber die Namensführung in der Ehe erklärt werden.

Bei einer Heirat zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr bedarf es einer rechtskräftigen Ehemündigkeitserklärung.

Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden, da die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit nur max. sechs Monate gültig ist.

Erforderliche Unterlagen wenn sie Österreicherin/Österreicher sind:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger zurückliegt als sechs Monate
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Unterlagen, wenn sie bereits verheiratet waren, zusätzlich:

  • Heiratsurkunde aller früheren Ehen
  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehen
  • Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners

Wenn sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben, zusätzlich:

  • Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen ist
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaftsnachweis)

Die bei der Eheschließung anwesenden Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Ausweispflicht mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Verstehen der Sprache, in der die Trauung stattfindet - oder, es wird eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher eingesetzt.